Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Freitag entschieden, der SRG Werbung auf ihren Internetseiten nicht zu gestatten. Hingegen möchte er ihr im Internet mehr publizistische Möglichkeiten einräumen, damit sie auch künftig die Bedürfnisse des Publikums erfüllen und sich im internationalen Umfeld behaupten kann. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) deshalb beauftragt, Vorschläge für eine Konzessionsänderung und für die Einsetzung einer nationalen Medienkommission auszuarbeiten.
Die Verhandlungen zwischen der SRG und den Verlegern über allfällige Kooperationen im Internet führten bekanntlich nicht zu einer Einigung. Der Bundesrat hat deshalb über die Entwicklung des Medienplatzes Schweiz und über den Internetauftritt der SRG diskutiert. Seit Erteilung der letzten SRG-Konzession im Jahr 2007 habe sich der Abkehrtrend von den klassischen Medien hin zu den Onlineangeboten markant verstärkt, analysiert der Bundesrat in seiner Mitteilung vom Freitag. Die Bedürfnisse des Publikums hätten sich vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung gewandelt.
Um zu verhindern, dass der Service public der SRG angesichts der grenzüberschreitenden Konkurrenz marginalisiert wird, drängt sich nach Ansicht des Bundesrates eine Flexibilisierung der heutigen Vorgaben auf. Künftig soll die SRG innerhalb eines klar umgrenzten Spielraums (zum Beispiel betreffend Textlänge) auch nicht sendungsbezogene Inhalte auf ihren Internetseiten anbieten können. Das Uvek wird dem Bundesrat Anfang nächsten Jahres konkrete Vorschläge unterbreiten.
Die von den Verlegern bekämpfte Internetwerbung der SRG will der Bundesrat vorderhand nicht zulassen. Grundsätzlich hält er an seiner im Jahre 2010 formulierten Haltung fest, dass die SRG mittelfristig im Interesse der Gebührenzahlenden auch im Internet kommerziell tätig sein muss. Angesichts der positiven Entwicklung der SRG-Werbeerträge in den letzten zwei Jahren erachtet der Bundesrat allerdings heute eine Öffnung als verfrüht. Diese Lösung, die es den Verlegern erleichtern soll, sich im Internet wirtschaftlich zu entfalten, sei für die SRG wirtschaftlich tragbar, meint der Bundesrat.
Der Bundesrat hat zudem das Uvek beauftragt, einen Vorschlag für die Einsetzung einer ausserparlamentarischen Medienkommission auszuarbeiten. Diese könnte insbesondere die Entwicklung und Bedeutung des Medienplatzes Schweiz und des Service public sowie die Bedürfnisse des Publikums vor dem Hintergrund des medialen Umbruchs beobachten.
Die Kommission soll hauptsächlich aus Vertretern und Vertreterinnen der Medienbranche und der Medienwissenschaft bestehen und den Bundesrat und die Verwaltung auch als beratendes Gremium bei der künftigen Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Medienbereich unterstützen.