Ein wichtiger Schritt für eine faire Entschädigung von Autorinnen und Autoren: Der Ständerat hat das Postulat von Peter Bieri «URG-Revision. Einführung eines Verleihrechts» am Donnerstag überwiesen. Die kleine Kammer folgt dem Bundesrat, der das Postulat im Februar zur Annahme empfohlen hatte. Bundesrat wie Ständerat bekräftigen damit den Willen, das analoge und digitale Verleihrecht anlässlich der bevorstehenden Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) einzuführen.
Swisscopyright, der Zusammenschluss der schweizerischen Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, Suisa, Suisseimage und Swissperform sowie der Dachverband Suisseculture setzen sich für eine faire und zeitgemässe Entschädigung von Autorinnen und Autoren ein. «Wir freuen uns, dass Bundesrat und Ständerat nun ein klares Zeichen für die Einführung des Verleihrechts setzen», sagt Werner Stauffacher, Vizedirektor von ProLitteris im Namen von Swisscopyright.
Im Schweizer Gesetz klaffte bisher eine Lücke: Anders als in umliegenden Ländern erhalten Autorinnen und Autoren in der Schweiz bei der Ausleihe ihrer Werke nach wie vor keine Vergütung - weder für die elektronische Ausleihe, noch für die herkömmliche analoge in der Bibliothek. Die Einführung des Verleihrechts ist dringlich: Denn neu ermöglicht der schweizweite Zusammenschluss von Bibliotheken für gemeinsame Dienstleistungen einen immer flächendeckenderen Zugang zu Büchern, Hörbüchern, Zeitschriften und Zeitungen.