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Mittwoch
30.10.2002

Die Vielfalt und die Unabhängigkeit der Medien soll gefördert werden. Dazu hat der Bundesrat am Mittwoch Vorschläge einer Nationalratskommission für eine Verfassungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Um den negativen Auswirkungen der Medienkonzentration entgegenzuwirken, hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates einen Vorentwurf zu einem Verfassungsartikel zur Medienpolitik vorgeschlagen. Darin wird festgehalten, dass der Bund die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien zu fördern habe. Ebenso wird darin die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebne anerkannt. Der vorgeschlagene Artikel soll die verfassungsrechtliche Basis für eine medienpolitische Gesamtkonzeption bilden.

Die neue Verfassungsbestimmung würde es trotz des Wechsels von der indirekten zur direkten Presseförderung ermöglichen, regional- und gesellschaftspolitische Förderungsmassnahmen weiterzuführen. Darunter fielen distanzunabhängige Posttarife oder die Unterstützung von Publikationen gemeinnütziger Organisationen. Bereits heute überweist der Bund jährlich rund 100 Millionen Franken in Form von indirekten Subventionen für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Davon profitieren primär die Mitgliedschafts- und die Freizeitpresse mit hoher Auflage. Die Regional- und Lokalzeitungen, welche durch den Konzentrationsprozess in der Schweizer Medienlandschaft am stärksten betroffen sind, können durch die Presseförderung, wie sie bislang besteht, weitaus weniger profitieren.