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Samstag
13.03.2010

Mit der Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) hat der Bundesrat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Radio- und Fernsehsender weiter verbessert, indem die Werbe- und Sponsoringbestimmungen gelockert und die Subventionsmöglichkeiten für Investitionen in neue Technologien erweitert wurden. Der Bundesrat hat nun in einer ersten Aussprache über die Möglichkeit diskutiert, die Werbebestimmungen auch für die SRG zu lockern.

Das Gremium wird darüber aber erst im Rahmen der Überprüfung der Höhe der Empfangsgebühren definitiv entscheiden. So bleibt das Werbeverbot im Online-Angebot der SRG vorderhand bestehen, und Unterbrecherwerbung ist nach wie vor nur zulässig, wenn eine Sendung länger als 90 Minuten dauert. Dies gab am Freitag das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in Bern bekannt.

Die nicht gewinnorientierten konzessionierten Radioveranstalter (komplementäre Veranstalter) können künftig Gebührenanteile von bis zu 70 Prozent ihres Betriebsaufwandes erhalten. Die Ausrichtung von Investitionsbeiträgen für neue Technologien wurde optimiert. So werden künftig konzessionierte Veranstalter unterstützt, die ihr Programm mit einer für die Zukunft bedeutsamen Technologie verbreiten bzw. verbreiten lassen, auch wenn sie das Sendernetz nicht selbst errichten und sich finanziell am Aufbau des Netzes beteiligen.