Der Bundesrat hat am Montag die Gebühren im Fernmelde- sowie im Radio- und Fernsehbereich geändert. Danach müssten die Netz-Betreiber der Mobilfunkdienste GSM und UMTS (Swisscom, Sunrise und Orange) weniger Verwaltungsgebühren dafür umso höhere Funkkonzessionsgebühren bezahlen. Dadurch würden die Mindereinnahmen von 7,5 Millionen Franken kompensiert, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) am Montag mitteilte. Denn das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) habe bei allen Gebühren im Rahmen des Fernmeldegesetzes die volle Kostendeckung anzustreben.
Genehmigt wurden am Montag auch das Angebot und die Nutzung bestimmter Fernmeldeanlagen im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder der Strafverfolgung. Dazu gehörten etwa Natelstörsender in Gefängnissen, wie BAKOM-Sprecher Bernhard Bürki auf Anfrage sagte. Dies gelte aber nur, wenn die Anlagen von Polizei- oder Strafvollzugsbehörden erworben und betrieben würden.
Montag
08.12.2003