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Donnerstag
12.11.2020

Digital

Verbot soll Eigenvermarktung stärken

Verbot soll Eigenvermarktung stärken

Der Bundesrat will Preisbindungsklauseln bei Hotelbuchungen verbieten. Online-Buchungsportale sollen in Zukunft den Hotels keine Mindestpreise für ihre Zimmer mehr diktieren dürfen.

Eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hat der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Damit soll erreicht werden, dass die Hotels in ihrer Preisgestaltung frei sind. 

«Das Verbot ermöglicht es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken», heisst es in einer Mitteilung.

Hotellerie Suisse begrüsste die Stossrichtung des Bundesrates. Es brauche aber ein «Verbot aller Paritätsklauseln, welche die Beherbergungsbetriebe in ihrer unternehmerischen Freiheit einschränken», so der Verband. Neben den Preisbindungen seien dies auch «Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln».

Mit der Gesetzesänderung reagiert der Bundesrat auf die Motion von CVP-Ständerat Pirmin Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie».