Bei künftigen Versteigerungen von Mobilfunkkonzessionen will der Bund einen «angemessenen Gewinn» erzielen. Der Bundesrat soll deshalb Mindestgebotsummen festlegen und auch erhöhen sowie eine Versteigerung abbrechen können. Für das Konzessionierungsverfahren soll aber weiterhin die Kommunikationskommission (ComCom) zuständig sein. Dies empfiehlt das Kommunikationsdepartement (UVEK) in einem Bericht an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Die ComCom habe die Lizenzvergabe professionell vorbereitet und korrekt getroffen, teilte das UVEK am Dienstag mit. Finanziell sei das Ergebnis bei der Versteigerung der dritten Generation des Mobilfunknetzes am 6. Dezember aber unbefriedigend gewesen: statt der erwarteten 4 Mrd. Fr. wurden nur 205 Mio. Fr. eingenommen. Deshalb soll auf Verordnungsstufe das Ziel eines angemessenen Konzessionserlöses explizit genannt werden. Eine Funkkonzession sei nun einmal ein knappes Gut, so das UVEK. Deshalb soll der Bundesrat für jede einzelne Auktion finanzielle Eckwerte festlegen können.
Dienstag
22.05.2001