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Mittwoch
26.11.2025

TV / Radio

Der Bundesrat hat die Investitionspflicht für Streaming-Dienste gelockert. Die Regelung war 2022 bei der «Lex Netflix»-Abstimmung vom Stimmvolk angenommen worden.

Neu können die Streamer nicht mehr nur Investitionen in die Herstellung von Filmen anrechnen lassen, sondern auch solche, die in die Entwicklung von Projekten fliessen, heisst es am Mittwoch aus Bundesbern.

Die Anpassung auf Verordnungsebene betrifft das seit Anfang 2024 geltende revidierte Filmgesetz, das Anbieter von Filmen verpflichtet, mindestens vier Prozent ihrer in der Schweiz erzielten Bruttoumsätze ins nationale Filmschaffen zu investieren. 

Die Verordnung definiert, welche Ausgaben als Investition angerechnet werden können. Ab 2026 zählen neben Produktions- neu auch Entwicklungskosten, etwa für Drehbucharbeit oder Konzeptarbeit. 

Die Landesregierung erhofft sich von der neuen Regelung, dass die Investitionen in die Frühphase von neuen Filmprojekten attraktiver werden.