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Donnerstag
13.11.2014

Marketing / PR

Der Bundesrat will nicht, dass die Post und die Einwohnerdienste Adressdaten austauschen. Dies hatte die Staatspolitischen Kommission des Nationalrats in einem Postulat gefordert. Die Landesregierung sehe den Datenschutz in Gefahr, hiess es am Mittwoch aus Bern.

Zwar könnte die Post von einem automatischen Austausch der Adressdaten profitieren, räumt der Bundesrat ein. Um Adressdaten eindeutig zuordnen zu können, müssten jedoch auch die AHV-Nummern verwendet werden. Das sei zu riskant, weil die AHV-Nummern missbraucht werden könnten, findet der Bundesrat und verzichtet darauf, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen.

Zuspruch fand beim Bundesrat dagegen die Idee, eine zentrale Adressdatenbank für die öffentliche Verwaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden aufzubauen. Während es solche Datenbanken auf der Ebene der Kantone und Gemeinden grösstenteils schon gibt, fehlt ein Pendant auf eidgenössischer und interkantonaler Ebene. 

Ein nationales Adressbuch könnte gewisse Veraltungsabläufe erleichtern, schreibt der Bundesrat. Zum Beispiel in Betreibungsverfahren, wenn ein Schuldner seinen Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegt.