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Sonntag
16.12.2018

IT / Telekom / Druck

Änderungen im bestehenden Recht reicht

Änderungen im bestehenden Recht reicht

Ein eigenes Blockchain-Gesetz braucht es aus Sicht des Bundesrates nicht. Die neue Technologie soll über Ergänzungen im bestehenden Recht nur zart reguliert werden.

Vor allem ins Aktienrecht sollen neue Blockchain-Paragraphen eingefügt werden. Sie sollen etwa die «digitale Abbildung und Übertragung» von Wertpapieren regeln, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht zu den «Rechtlichen Grundlagen für Distributed Ledger-Techologie und Blockchain in der Schweiz» hervorgeht. 

Geringfügiger seien die Anpassungen, die im Insolvenz- und Finanzmarktrecht nötig seien, um Missbräuche zu verhindern, heisst es in dem Bericht weiter. Das wirtschaftliche Potenzial der gehypten Technologie beurteilt der Bericht als «vielversprechend».

Die in der Swiss Blockchain Federation zusammengeschossenen Finanztech-Unternehmen begrüssten den pragmatischen Weg, den der Bundesrat vorschlägt. Nun sei ein zügiges Handeln angesagt, damit Rechtssicherheit für Blockchain-Unternehmen geschaffen wird, forderte der Verband am Freitag.

Dass der Bundesrat den 170-seitigen Bericht erarbeiten liess, geht unter anderem auf die Motionen von CVP-Nationalrat Claude Béglé und FDP-Nationalrat Giovanni Merlini zurück. Sie verlangen gute Rahmenbedingungen, um die Schweiz zu einem internationalen Zentrum der Blockchain-Technologie zu machen.