Eine schöne Bescherung: Just einen Tag vor Weihnachten brüskiert der Bundesrat alle gehörlosen und hörbehinderten Menschen in der Schweiz.
In der am Montag vorgestellten Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes bleibt die Anerkennung der Gebärdensprache unverbindlich und konkrete Sprachfördermassnahmen fehlen.
«Der Vorschlag des Bundesrates ist untauglich», regt sich der Schweizerische Gehörlosenbund auf. Die Anerkennung der Gehörlosensprache dürfe nicht symbolisch bleiben.
Der Vorschlag des Bundesrates bringt auch Gerhard Pfister (Präsident Die Mitte) in Rage. Als Co-Präsident der parlamentarischen Gruppe Gebärdensprache empört er sich: «Es ist bedenklich, dass der Bundesrat den Willen des Parlaments bewusst zur Seite schiebt.» Er habe offenbar noch immer nicht verstanden, dass die Gebärdensprachen eigene Sprachen und keine Behinderung seien.
Gemäss dem Gehörlosenbund hat der Bundesrat aus der Motion «Anerkennung der Gebärdensprachen durch ein Gebärdensprachengesetz» einen klaren Auftrag. «Diesen hat er mit seinem jetzigen Vorschlag nicht erfüllt.»
Trotz eines eindeutigen Parlamentsentscheids und steigender Diskriminierungsfälle verweigere der Bundesrat gehörlosen Menschen wiederholt echte Inklusion.
«Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen ist eine unabdingbare Voraussetzung, um die Situation von gehörlosen Menschen in der Schweiz nachhaltig zu verbessern.» Klar ist: Die Gebärdensprache ist für gehörlose und hörbehinderte Menschen das A und O im Alltag. Nur mit ihr finden sie Zugang zu Bildungsangeboten, zum Gesundheitswesen, zum Arbeitsmarkt und zur Politik.
Deshalb fordert der Gehörlosenbund jetzt vom Parlament, den Fehlentscheid des Bundesrates zu korrigieren: «Wir verlangen, konkrete Massnahmen zur Förderung der Schweizer Gebärdensprachen und zur Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in einem Gebärdensprachengesetz zu verankern!»