Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Kulturbotschaft für die Jahre 2021 bis 2024 ans Parlament überwiesen. Sie sieht vor, dass Streaming-Anbieter wie Netflix, Disney+ oder Amazon Prime sowie auch Swisscom, UPC und Sunrise künftig einen Beitrag für den Schweizer Film leisten müssen.
Unternehmen, die in der Schweiz auf elektronischem Weg Filme anbieten, sollen verpflichtet werden, mindestens 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in den Schweizer Film zu investieren oder eine entsprechende Ersatzabgabe zu bezahlen, steht in der Botschaft.
Die Abgabepflicht soll künftig auch für ausländische Fernsehveranstalter mit Programm- oder Werbefenstern in der Schweiz gelten. Sie würden damit den nationalen Fernsehveranstaltern gleichgestellt, erklärte Kulturminister Alain Berset.
Ausserdem sollen Streaming-Plattformen - also wiederum Netflix, Swisscom, Disney+, UPC und so weiter - verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Filme anzubieten. Dieser Anteil entspricht den Mindestanforderungen gemäss EU-Regelung. Mit der 30-Prozent-Vorgabe will der Bundesrat die Film-Angebotsvielfalt fördern.
Ausgeklammert von dieser Regel werden Unternehmen, welche die zum Abruf angebotenen Filme nicht selber auswählen und damit keine redaktionelle Verantwortung für ihre Angebote tragen. Darunter fallen Video-Sharing-Plattformen wie YouTube.
Die neuen Pflichten für Online-Filmeanbieter wurden in der Vernehmlassung von den Kantonen, Kulturverbänden und politischen Parteien mehrheitlich begrüsst.
Einige Kulturverbände verlangten, dass auch YouTube von den Verpflichtungen erfasst werden soll. Eine weitere Forderung war, dass die Quote von 30 Prozent für europäische Filme durch eine Quote für Schweizer Filme ergänzt wird.
Gegen die Investitionspflichten zugunsten des Schweizer Films protestieren FDP und SVP sowie mehrere Wirtschaftsverbände, darunter der Schweizerische Gewerbeverband (sgv).
Auch die TV-Verbreiter Swisscom, Sunrise, Salt und UPC, die als On-Demand-Anbieter ebenfalls von der neuen Abgabe erfasst würden, wehren sich vehement gegen die Pflicht, einen Teil ihrer Einnahmen an den Schweizer Film abgeben zu müssen.