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Montag
07.12.2015

Medien / Publizistik

Auch im Jahr 2016 wird die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Post wieder mit 50 Millionen Franken vom Bund unterstützt: Diese indirekte Presseförderung wurde vom Bundesrat genehmigt, wie die Bundesbehörden am Freitag vermeldeten.

So dürfen sich - rechtzeitig zur Weihnachtszeit - 142 Titel der Regional- und Lokalpresse über eine Ermässigung bei der Postzustellung in Höhe von 25 Rappen pro Exemplar freuen. Der «Zustupf» ist etwas höher als im laufenden Jahr (23 Rappen), weil die Versandmenge um 3,4 Millionen Exemplare gesunken ist. Gesamthaft wird die Regional- und Lokalpresse nach wie vor mit 30 Millionen unterstützt.

Hinzu kommen 1066 Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse - 53 Titel weniger als im Vorjahr -, auf die gesamthaft weitere 20 Millionen Franken abfallen: Das ergibt pro Exemplar 15 Rappen bei der Zustellung über die Schweizerische Post. Auch hier steigt der Bundesbeitrag im Vergleich zum Vorjahr (14 Rappen), weil die jährliche Versandmenge um satte 133,3 Millionen Exemplare zurückgegangen ist.

Um von den ermässigten Zustelltarifen profitieren zu können, ist ein Gesuch um Presseförderung an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) nötig. Dazu muss ein Lokal- oder Regionalblatt kostenpflichtig abonniert sein und mindestens einmal wöchentlich in gedruckter Version erscheinen.

Der redaktionelle Anteil darf 50 Prozent nicht unterschreiten und die beglaubigte Auflage muss im Schnitt zwischen 1000 und 40 000 Exemplaren pro Ausgabe liegen.

Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen müssen mindestens vier Mal pro Jahr kostenpflichtig erscheinen und die Auflage muss laut Gesetz zwischen 1000 und 300 000 Exemplaren liegen.