Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Pro Service public» ab. Er befürchtet, dass die Vorlage den Service public und die Leistungsfähigkeit der bundesnahen Unternehmen schwächen könnte, wie es in einem Schreiben vom Mittwoch heisst.
Die Initiative verlangt, dass bundesnahe Unternehmen wie die Post, die Swisscom und die SBB nicht nach Gewinnen streben, sondern der Bevölkerung einen breiten Service garantieren sollen. Dem Bund wäre damit untersagt, bei der Post und der Swisscom Gewinne abzuschöpfen, da dies indirekte Steuern seien. Zudem fordern die Initianten, dass die Führungskräfte der bundesnahen Betriebe nicht mehr verdienen als Bundesräte.
Lanciert wurde «Pro Service public» von den Konsumentenmagazinen «K-Tipp», «Saldo», «Bon à savoir» und «Spendere meglio».
Der Bundesrat stimmt den Initianten zu, dass die Schweizer Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service public haben soll. Seiner Ansicht nach wird dieser aber bereits effizient und flächendeckend erbracht.
Die Dividendenausschüttungen der Swisscom und der Post an den Bund seien keine versteckten Steuern, widerspricht der Bundesrat den Initianten weiter, «sondern angemessene Renditen auf dem Kapital, das der Bund in die Unternehmen investiert hat». Der Bund müsste die fehlenden Einnahmen durch Steuererhöhungen oder Leistungsabbau beim Service public kompensieren.
Die Anpassung des Lohngefüges an dasjenige des Bundes würde nicht nur die Manager betreffen, sondern sämtliche Angestellte. Dies sei schwierig umzusetzen und könne sich negativ auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiter auswirken. Ausserdem beschneide die Initiative «die heutige unternehmerische Freiheit der bundesnahen Unternehmen», die diesen mit der PTT- und Bahnreform Ende der 90er-Jahre gewährt worden sei, so der Bundesrat weiter.