Geschäftsbücher, Geschäftskorrespondenz und Belege können vom 1. Juni an auch elektronisch geführt und aufbewahrt werden. Der Bundesrat hat eine ensprechende Revision des Obligationenrechts sowie die Ausführungsverordnung in Kraft gesetzt. In der Ausführungsverordnung werden die Voraussetzungen für die ordnungsgemässe Führung und Aufbewahrung der Bücher, Korrespondenz und Belege umschrieben. Die Revision beseitigt Auslegungsfragen und Rechtsunsicherheiten, zu denen die zunehmende Verbreitung der elektronischen Geschäftsabwicklung und die Einführung neuer Medien zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in maschinell lesbarer Form (E-Mail) in den letzten Jahren geführt haben.
Mittwoch
24.04.2002