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Donnerstag
06.11.2014

TV / Radio

Der Bundesrat hat für die regionalen Radio- und Fernsehsender einige Erleichterungen vorgesehen. Er hat die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Die RTVV soll neben der Entlastung der regionalen Sender die Unterstützung neuer Technologien optimieren.

Neu können lokale Radios auf die Verbreitung über UKW verzichten, wenn sie ein Gebiet digital versorgen. Die Planung der UKW-Sendernetze geht auf die Radiostationen über, das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ist nur noch für die Prüfung und Bewilligung zuständig.

Die Radiostationen sollen zudem bei der Verbreitung über DAB+-Plattformen unterstützt werden. Damit soll die Doppelbelastung während der Umstellungsphase von der analogen UKW- auf die digitale DAB+-Verbreitung abgefedert werden.

Einige lokal-regionale Radio- und Fernsehstationen ihrerseits wurden von der Pflicht befreit, ein tägliches Programmfenster für ein bestimmtes Gebiet ausstrahlen zu müssen. Dies betrifft unter anderem die Fernsehstationen in Schaffhausen, Thurgau, Glarus und Freiburg.

Die regionalen Informationsleistungen müssten weiterhin erbracht werden, es stehe den Stationen aber künftig frei, in welcher Form sie diese erfüllen, teilte der Bundesrat mit. Bestehen bleibe jedoch die Anforderung an einzelne Stationen, spezifische Sendungen für sprachliche Minderheiten in ihren Programmen anzubieten.

Weitere Entlastungen betreffen die Verpflichtung zur Förderung des Schweizer Films, die behindertengerechte Aufbereitung von Sendungen und die Jahresberichterstattung. Diese Pflichten der Fernsehveranstalter gelten neu erst ab einem jährlichen Betriebsaufwand von einer Million Franken (bisher 200 000 Franken).