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Sonntag
20.06.2010

Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Ratifizierung des Europaratskonventionen bezüglich Cyberkriminalität. Mit dem Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz unter anderem, Computerbetrug, Datendiebstahl, die Fälschung von Dokumenten mithilfe eines Computers oder das Eindringen in geschützte Computersysteme unter Strafe zu stellen. Das Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität, das am 1. Juli 2004 in Kraft trat, ist bisher die einzige internationale Konvention, die sich mit Computer- und Netzwerkkriminalität befasst.

«Aufgrund der nach wie vor raschen technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung im Bereich der modernen Kommunikationstechnologien ist grundsätzlich mit einem Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Cyberkriminalität zu rechnen», heisst es in der Botschaft. In der Schweiz müssen die Gesetze nur geringfügug angepasst werden. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe muss rechnen, wer Passwörter, Programme oder andere Daten, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zum Eindringen in ein geschütztes Computersystem verwendet werden sollen, in Verkehr bringt oder zugänglich macht.

Die Umsetzung und Ratifizierung der Europaratskonvention stosse auf überwiegende Zustimmung, heisst es in der Botschaft des Bundesrates. 21 Kantone sowie die Mehrheit der politischen Parteien und Organisationen würden den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ausdrücklich begrüssen und nur drei Vernehmlassungsteilnehmer hätten den Verzicht auf die Umsetzung der Konvention beantragt.