Um der SRG zusätzliche Erträge zu ermöglichen, werde die Werberegelung in ihren Fernsehprogrammen moderat gelockert. Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen dürfen wie bisher nur mit Werbung unterbrochen werden, wenn diese länger als 90 Minuten dauern. Neu dürfen aber ab 1. Januar 2011 andere Sendungen ausserhalb der Hauptsendezeit alle 30 Minuten mit Werbung unterbrochen werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilen liess.
Während der Hauptsendezeit von 18 bis 23 Uhr gilt die bisherige Regelung, wonach alle 90 Minuten eine Werbepause zulässig ist. Weiter wurde die maximal zulässige tägliche Werbezeit von 8 auf 15 Prozent erhöht. Diese Regelung trage dem Service-public-Charakter der SRG-Programme Rechnung, meint die Landesregierung weiter. Im Interesse des Publikums soll das Fernsehprogramm der SRG namentlich in der Hauptsendezeit weniger kommerziell ausgerichtet sein als dasjenige der privaten Konkurrenz.
Mittwoch
13.10.2010




