Bei den Nationalratswahlen 2015 durften in den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg 132’134 Stimmberechtigte letztmals ihre Stimme mit einem individuell verifizierbaren E-Voting-System abgeben. 13’370 haben damals davon Gebrauch gemacht.
Jetzt soll noch einmal ein Versuch gewagt werden. An seiner Sitzung vom 16. August hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau «die Grundbewilligungen für einen Versuch mit der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen» vom 22. Oktober erteilt, wie die Bundeskanzlei mitteilt.
Diese Grundbewilligungen gelten aber nur für ein limitiertes Elektorat von 65’000 Stimmberechtigten, was 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten entspricht. Als Versuchskaninchen zugelassen sind Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie im Kanton Basel-Stadt zusätzlich Inlandschweizerinnen und -schweizer mit Behinderungen. Im Kanton St. Gallen soll die Möglichkeit auch für politisch Interessierte gelten, die sich extra für dieses Experiment anmelden.
Ein Experiment ist es, denn mit den Bewilligungen an die drei Kantone sollen weitere Erfahrungen gesammelt werden mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post.
Die drei Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau haben das neue, vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizerischen Post bei der Abstimmung vom 18. Juni 2023 zum ersten Mal eingesetzt. Dabei waren ebenfalls rund 65’000 Stimmberechtigte zugelassen. Die Kantone und die Bundeskanzlei zogen eine positive Bilanz zum erstmaligen Einsatz bei einer Abstimmung.
Das E-Voting-System und dessen Betrieb werden kontinuierlich weiterentwickelt und überprüft.