In der Regel erheben die Bundesbehörden für den Zugang zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr. Für Zugangsgesuche von Medienschaffenden müssen sie diese Gebühr künftig um mindestens 50 Prozent reduzieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (VBGÖ) auf den 1. September 2014 in Kraft gesetzt.
Auslöser der Verordnungsänderung ist ein Bundesgerichtsentscheid vom 19. November 2013. Das Bundesgericht hatte die Beschwerde einer Zeitschrift gegen die Gebührenerhebung im Zusammenhang mit einem Zugangsgesuch teilweise gutgeheissen.
Die neue Bestimmung der VBGÖ führt für die Medien nun eine Spezialregelung ein, die diesem Bundesgerichtsentscheid Rechnung trägt. Wenn die Behörde bei einem Zugangsgesuch von Medienschaffenden eine Gebühr erhebt, muss sie diese künftig um mindestens 50 Prozent reduzieren. Sie kann jedoch auf eine Reduktion verzichten, wenn das Zugangsgesuch eine besonders aufwendige Bearbeitung erfordert.