Der Bundesrat will griffigere Normen gegen Börsendelikte und Marktmissbrauch. Er hat an der Mittwochsitzung vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im Frühjahr 2011 eine Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes auszuarbeiten, wie die Bundeskanzlei aus Bern meldete.
Im Januar 2010 hatte der Bundesrat seine Vorschläge für die Änderung des Börsengesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsvorlage schlägt griffigere Normen vor, die Fehlverhalten am Markt effizient sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen. Damit kann die Reputation des Schweizer Finanzplatzes weiter gestärkt werden. Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen fiel in den Grundzügen positiv aus.
Das aufsichtsrechtliche Verbot von für den Kapitalmarkt schädlichen marktmanipulatorischen Verhaltensweisen soll neu auch für Nichtbeaufsichtigte wie Hedge-Funds oder private Investoren gelten. Allfällige Verstösse soll die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ahnden.
Mittwoch
08.09.2010




