Reporter ohne Grenzen (ROG) erreichte vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg: Der angeklagte deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) muss «Klarheit über Art und Umfang seiner Überwachung schaffen», wie die Richter an der mündlichen Verhandlung vom Mittwoch erklärten.
Aus Sicht von ROG ist «schon das ein wichtiger Erfolg unserer Klage»: Die Journalistenorganisation, die von Rechtsanwalt Niko Härting vertreten wird, ist der Ansicht, dass der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Metadaten auch von deutschen Bürgern sammelt, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation anfallen.
Einen weiteren Klagepunkt wiesen die Richter allerdings ab: Den Vorwurf, dass der Geheimdienst den E-Mail-Verkehr von ROG zu ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen überwache, beurteilte das Bundesverwaltungsgericht als «unzulässig». In diesem Punkt will sich ROG weitere rechtliche Schritte vorbehalten.