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Dienstag
11.07.2017

TV / Radio

Telelcub zeigt nur noch 40 Buli-Spiele

Telelcub zeigt nur noch 40 Buli-Spiele

Ein Teleclub-Abo ohne die Spiele der Fussball-Bundesliga ist für viele Kunden wie eine Suppe ohne Salz. Besonders hart trifft es diejenigen, die erst kürzlich ein neues Abo mit 12-monatiger Mindestdauer abgeschlossen haben.

Die Befürchtung vieler Teleclub-Kunden, die Suppe nun alleine auslöffeln zu müssen, könnte aber unbegründet sein, wie Recherchen des Klein Reports zeigen. Denn die Verträge sollten jederzeit kündbar sein, auch wenn die Mindestdauer noch nicht abgelaufen ist.

Dies erklärt Cécile Thomi, Leiterin Recht bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), am Montag gegenüber dem Klein Report. Der Grund liege darin, dass bei einer Änderung eines wesentlichen Vertragsinhaltes ohne das Einverständnis des Vertragspartners dieser das «jederzeitige Recht auf eine Kündigung des Vertrages haben muss – unabhängig davon, ob der Vertrag eine Mindestlaufzeit besitzt», so Thomi.

«Eine derartige einseitige Vertragsänderung liegt meines Erachtens vor, wenn ein Kunde ein TV-Abo vorwiegend aus Interesse an den Spielen der deutschen Bundesliga abgeschlossen hat», sagt sie weiter. Würden diese Spiele wegfallen, falle auch der für ihn wesentliche Inhalt des Abos weg und er sei nicht weiter an den Abo-Vertag gebunden.

«Selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes vorsehen, muss in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich sein», ist Thomi überzeugt. Damit verbunden sein müsse zudem eine pro rata Rückerstattung einer allenfalls im Voraus bezahlten Abogebühr.

Von der Anbieterseite sei in derartigen Fällen zu erwarten, dass sie sich kulant zeige und die Kunden auf unkomplizierte Art und Weise aus den fraglichen Vertragsverhältnissen entlasse. «Ein anderes Verhalten ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch schlechte Werbung und schadet schlussendlich nur dem Anbieter selbst», glaubt die Leiterin Recht bei der Stiftung für Kosumentenschutz.

Bei der SKS seien bisher lediglich «vereinzelte Anfragen» zum Thema eingetroffen. Laut der Konsumentenschützerin «machen die meisten Leute vermutlich lediglich die Faust im Sack und lassen das Abo auslaufen».

Der Klein Report weiss von einem Fall, in dem sich ein Kunde beim Bezahlsender mit der genannten Begründung nach einer möglichen Kündigung seines Abos – trotz noch nicht abgelaufener Mindestlaufzeit von einem Jahr – erkundigt hat. Und tatsächlich: Teleclub zeigte sich kulant und ermöglichte eine Kündigung trotz Mindestvertragsdauer – jedoch unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.