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Dienstag
31.12.2002

Das neue Jahr ist noch nicht angebrochen, und schon hat der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder mal wieder Ärger mit den Medien. Die «Märkische Oderzeitung» (MOZ - gehört zur Südwestdeutschen Medienholding, die u. a die «Stuttgarter Zeitung» herausgibt) wird von Gerhard Schröder vor das Berliner Landgericht gebracht. Grund laut dem deutschen Branchendienst Kressreport: Die MOZ hat Widerspruch gegen eine vom Kanzler erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt. Diese bezieht sich auf einen Bericht der MOZ von Anfang Dezember, in dem es um Kanzlergattin Doris Schröder-Köpf und angebliche Eheprobleme ging. In einer eidesstattlichen Erklärung hat Schröder nun versichern lassen, es habe keinen lautstarken Ehekrach darüber gegeben, dass er «der gemeinsamen Wohnung in Hannover öfter fernbleibe, als es die dienstlichen Verpflichtungen erfordern». Schröder sieht durch den Bericht seine Intimsphäre verletzt. MOZ-Chefredakteur Frank Mangelsdorf hingegen argumentiert, dass der Kanzler als jemand, der die Öffentlichkeit oft auch mit Privatem bemühe, und als Person der Zeitgeschichte so etwas hinnehmen müsse. Am 21. Januar hat das Gericht das Wort.