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Mittwoch
16.08.2000

Starke Opposition zum Entwurf des Bundesrates von der SP und der CVP in der Vernehmlassung: Die SP bedauert, dass nicht ein Informationsgesetz vorgelegt wurde. Ein solches müsse auch den Umgang der Verwaltung mit den Massenmedien regeln, die für die Bevölkerung die erste Informationsquelle seien. Zur Zeit gilt in der Schweiz das Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt. Nun will der Bundesrat das System umkrempeln. Demnach sollen die Dokumente der Bundesverwaltung allgemein zugänglich sein, mit Ausnahme ausdrücklich als geheim klassifizierter Dokumente. Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ist zwar kaum bestritten, für die CVP verfehlt das Gesetz aber das Ziel, mehr
Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Ein Recht
auf Akteneinsicht genüge nicht, um die Geisteshaltung der Verwaltung zu ändern. Es brauche eine aktive Informationspolitik. Auch der Presserat fordert ein Informationsgesetz mit Spezialbestimmungen für die Medien. Der Entwurf stelle diese im Vergleich zu heute schlechter. Journalisten müssten für Akteneinsicht Gesuche stellen und Fristen abwarten. Medienschaffende sollten im Interesse der Herstellung von Öffentlichkeit Einsichtsmöglichkeiten rascher erhalten, fordert der Presserat. Ziel müsse eine transparentere Verwaltung sein, damit weniger Indiskretionen nötig werden. (SDA)