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Donnerstag
24.10.2013

Medien / Publizistik

Der Bundesgerichtshof verhandelt darüber, wie weit der Schutz der Privatsphäre von Promi-Kindern gehen soll. Die Adoptivtochter des Moderators Günther Jauch hat gegen die Nennung ihres Namens in der Zeitschrift «Viel Spass» vom Burda-Verlag Klage eingereicht.

In dem Artikel, der am 23. März 2011 publiziert wurde, wurden die vier Kinder Günther Jauchs mit Namen und Altersangabe genannt, worauf eine von Jauchs Töchtern ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sah und Klage einreichte. Das Oberlandesgericht Hamburg untersagte dem Blatt, die Klägerin als Kind Jauchs zu bezeichnen.

Das Gericht in Hamburg und dasjenige in Berlin gelten als besonders pressekritisch, weshalb eine Mehrzahl der Klagen gegen die Medien dort eingereicht werden. Der Herausgeber der Zeitschrift «Viel Spass» zog den Fall vor den Bundesgerichtshof weiter.

Auch wenn das Gericht aktuell über die Privatsphäre von Kindern bekannter Persönlichkeiten verhandelt, wird das Urteil in jedem Fall Jauchs Tochter nicht mehr viel nützen. In vielen Medienberichten zum Weiterzug an den Bundesgerichtshof wird nicht nur ihr Name, sondern auch jener ihrer drei Schwestern genannt.