Genugtuung beim Medienhaus Axel Springer: Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Revision des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) betreffend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Axel Springer AG für ihre freien Journalisten entschieden und die Revision im Wesentlichen zurückgewiesen. Damit behält der Verlag umfassende Rechte seiner freien Mitarbeiter.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: «Dieser Rechtsstreit drehte sich im Kern um die Zulässigkeit einer umfassenden Rechteeinräumung an den Verlag. Nach Land- und Kammergericht Berlin hat sich in diesem entscheidenden Punkt nun auch der Bundesgerichtshof unserer Rechtsauffassung angeschlossen. Darüber freuen wir uns, denn ein modernes Medienhaus wie Axel Springer ist darauf angewiesen, seine Produkte auf allen Vertriebswegen und Märkten zu verwerten.»