Mit einer Beschwerde gegen die «Bild»-Zeitung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) an den Deutschen Presserat gewandt. Damit wehrt sich das Karlsruher Gericht gegen Berichte der Kaufzeitung über ein als skandalös dargestelltes Urteil. Der Presserat in Bonn bestätigte am Montag den Eingang der Beschwerde. In mehreren «Bild»-Artikeln wurde dem BGH vorgeworfen, einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter freigelassen zu haben, der kurz nach seiner Entlassung eine junge Frau in Hamburg vergewaltigt haben soll.
Montag
02.02.2004