Auf der Internetseite http://www.bger.ch sind ab Montag fast alle Urteile des Bundesgerichts zugänglich. Von den in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheiden werden diejenigen nach 1954 erfasst. Die Privatsphäre wird bei der Publikation der Entscheide omnipräsent bleiben. Keiner der jüngeren Entscheide wird publiziert werden, bevor aus dem Urteilstext nicht die Parteinamen und entsprechende Hinweise getilgt worden sind, heisst es beim Gericht. Die Öffentlichkeit erfährt beispielsweise, welche Richterinnen und Richter an einem Entscheid mitgewirkt haben. Eine Neuerung, die gemäss Generalsekretär Paul Tschümperlin darauf abzielt, «der Justiz ein Gesicht zu geben». Die dreisprachige Internetseite des Bundesgerichts verzeichnet seit ihrem Start 1997 täglich 2600 Zugriffe. Sie ist damit eine der meistbesuchten Webseiten der Eidgenossenschaft.
Montag
23.04.2001