Die Walliser Gemeinde Montana hat ein Vorrecht auf die Verwendung der Internetadresse «www.montana.ch». Das Bundesgericht hat die Berufung des gleichnamigen Instituts auf dem Zugerberg abgewiesen. Die «Institut Montana Betriebs AG» auf dem Zugerberg hatte die Domain «montana.ch» bereits 1996 bei der dafür zuständigen Stiftung Switch registrieren lassen. Nachdem Montana seinen Namen 2000 für den eigenen Web-Auftritt besetzt vorfand, erstritt die Walliser Gemeinde ein gerichtliches Benutzungsverbot gegen die Zuger Schule. Auf deren Berufung hat das Bundesgericht nun letztinstanzlich zu Gunsten von Montana entschieden. Das Institut in der Zentralschweiz habe mit der Verwendung von «montana» eine Verwechslungsgefahr geschaffen, welche die Namensrechte der Walliser Gemeinde verletzen würde, hält es in seinem Grundsatzentscheid fest. Montana sei national und international als Fremdenverkehrsort bekannt. Die Bekanntheit der Schule sei im Gegensatz dazu regional begrenzt. Der durchschnittliche Netzbenutzer erwarte unter «www.montana.ch» vor allem Informationen über Montana, etwa zur Anfahrt oder zu Sport- und Unterbringungsmöglichkeiten. Das Institut nutze so den Ruf von Montana aus. Das Interesse der Gemeinde, ihren Namen ohne weiteren Zusatz als Domainnamen zu nutzen, überwiege damit dasjenige des Instituts bei weitem. Vergleiche auch: «www.luzern.ch» gehört der Stadt Luzern
Dienstag
27.08.2002