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Dienstag
10.05.2016

Medien / Publizistik

Fifa-Funktonär Julio Rocha hat sich mit dem letzten Mittel gegen seine Auslieferung an die USA gewehrt. Jetzt hat das Bundesgericht seine Beschwerde abgelehnt. Rocha war Ende Mai 2015 gemeinsam mit sechs weiteren Fifa-Offiziellen in Zürich auf Ersuchen der USA verhaftet worden.

2011 führte Rocha die Verhandlungen über die TV-Übertragungsrechte der Qualifikationsspiele Nicaraguas für die Weltmeisterschaft 2018. Der Fifa-Funktionär stand damals dem nationalen Fussballverband des südamerikanischen Landes vor. 

Wie die Justizbehörden vermuten, liess er sich bei dieser Gelegenheit mit 100 000 Dollar von der Sportvermarktungsfirma Traffic Sport bestechen. Im Gegenzug hielt er dem US-Unternehmen die Vermarktungsrechte für die Heimspiele der nicaraguanischen Nati in der Quali-Runde zu. 

In seiner Beschwerde hatte Rocha verlangt, dass man ihn in seine Heimat Nicaragua ausliefert. Tatsächlich hatten auch die nicaraguanischen Behörden im August 2015 ein Auslieferungsgesuch gestellt. Die Bundesrichter gaben nun aber dem Gesuch der USA den Vorzug und bestätigten damit das Urteil des Bundesstrafgerichts.

Die Zuständigkeit der USA sei «nicht offensichtlich unhaltbar, da der vorgeworfene Sachverhalt enge Bezugspunkte zu diesem Staat aufweist. Zahlreiche Gesichtspunkte sprechen schliesslich für den Vorrang des amerikanischen gegenüber dem nicaraguanischen Auslieferungsersuchen», steht in der Meidenmitteilung aus Lausanne vom Montag.