Content:

Mittwoch
18.06.2003

Das Bundesgericht hat am Mittwoch den Grundsatzentscheid gefällt, dass ein Bild Inhalt einer Gegendarstellung sein kann. Der «Blick» hatte im April 2002 einen Artikel unter dem Titel «Skandal-Urteil - Züchterin darf Tiere so halten» veröffentlicht. Gezeigt wurde ein Hunderudel in einem verschmutzten Zimmer. Die Zürcher Justiz verpflichtete die Boulevardzeitung auf Verlangen der Hundehalterin zu einer Gegendarstellung, nämlich dem Abdruck eines von der Halterin eingereichten Fotos. Über die genauen Voraussetzungen, wann ein Bild als Gegendarstellung genutzt werden kann, waren sich die Lausanner Richter nicht einig. Hier wird erst die schriftliche Begründung des Urteils Klarheit gegeben.