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Donnerstag
28.09.2000

Mit einer Sendung über Vermietungspraktiken im Rotlichtmilieu hat der «Kassensturz» nicht gegen die Programmbestimmungen verstossen. Das Bundesgericht hat die Klage eines Berner Zahnarztes und Vermieters abgewiesen. Es hat damit den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) vom Oktober 1999 bestätigt. Der
Zahnarzt, dessen Mietpraxis mit überrissenen Mietzinsen im Beitrag als Fallbeispiel dargestellt wurde, wehrte sich mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht gegen den UBI-Entscheid. Er machte geltend, die Autoren des Beitrages hätten mit ihrer
einseitigen Berichterstattung die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Das Bundesgericht kommt in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, das TV-Publikum habe sich ein hinreichendes Bild davon machen können, dass die in der Sendung gezeigten Sachverhalte umstritten sind.