Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Publigroupe gegen eine im März 2007 ausgesprochene Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) abgewiesen und die Sanktion in Höhe von 2,5 Millionen Franken bestätigt.
«Die Weko hatte damals diese Sanktion wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung trotz einer einvernehmlichen Regelung ausgesprochen», teilte die Publigroupe am Freitagnachmittag mit. Das Unternehmen habe den Betrag bereits zurückgestellt, die Zahlung der 2,5 Millionen hätten keine Auswirkungen auf den Abschluss 2012.
Das Urteil geht zurück auf die Jahre 1997 bis 2001 und auf eine 2002 eröffnete Untersuchung; es ging darin um die Richtlinien über die Kommissionierung von Vermittlern. 2005 hatte die Publigroupe mit der Weko eine einvernehmliche Regelung ausgehandelt, welche 2007 genehmigt wurde.
Das Unternehmen hatte den Entscheid zuerst beim Bundesverwaltungsgericht angefochten, welches die Beschwerde 2010 abgewiesen hat.