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Mittwoch
09.05.2001

TV3 hat mit dem Abbau des Informationsangebots seine Konzession verletzt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Privatsenders aus dem Hause Tamedia gegen den UVEK-Entscheid abgewiesen. In seinem Urteil hält das Gericht fest, dass sich TV3 seinem selber gewählten Informationsauftrag nicht einfach unter Hinweis auf die Programmautonomie entziehen könne. Zwar wurden gewisse Probleme bei der Abgrenzung des Begriffs «Informationspflicht» eingeräumt, es dürfe indes nicht so weit gehen, dass TV3 dem Programmauftrag nicht mehr nachkomme und den Schwerpunkt Information einfach zugunsten des Schwerpunkts Unterhaltung vernachlässige. TV3 hatte vorgebracht, auch mit Sendungen wie «Fohrler Live» und «Wer wird Millionär?» Information zu betreiben. TV3 argumentierte weiter, die «News» seien zwar kürzer, würden aber mehr und von einem jüngeren Publikum angeschaut als die Vorgängersendung. Die Kurznachrichten erfüllten den Informationszweck damit besser oder zumindest gleich gut. Das Bundesgericht räumte ein, dass Qualität nicht allein von der Dauer abhängt. Um einen konzessionskonformen Informationsschwerpunkt zu bilden, sollten die Beiträge dann aber einen Eigenwert aufweisen und über das reine Wiedergeben von Agenturmeldungen hinausgehen. Aus dem Entscheid des Bundesgerichts geht weiter hervor, dass TV3 nach diesem Urteil beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein Gesuch um Änderung seiner Konzession stellen will.
Kurznachrichten können kurz bleiben
Streit um «News»: TV3 geht vors Bundesgericht
TV3-News-Kurzsendung verletzt Konzession