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Donnerstag
02.10.2014

IT / Telekom / Druck

Das Bundesgericht pfeift die Zürcher Kantonspolizei zurück. Die Richter in Lausanne haben entschieden, dass ein Paragraf im Zürcher Polizeigesetz verfassungswidrig ist. Dieser gestattete den Ermittlungsbehörden, ohne richterliche Erlaubnis in Onlineforen mit Zugangs-Login einzudringen.

Die Polizei konnte sich damit zum Beispiel in Chats von Pädophilen oder Hooligans Informationen beschaffen. Die Überwachung von geschlossenen Kommunikationsplattformen stelle «einen schweren Eingriff in das verfassungsmässig geschützte Fernmeldegeheimnis» dar, heisst es jetzt aus Lausanne.

Dies könne nur zulässig sein, wenn mit schwerwiegenden Gefahren zu rechnen sei und es keine anderen Ermittlungsmöglichkeiten gebe. «Um Missbräuche zu vermeiden», so das Bundesgericht weiter, müsse ein Richter den Eingriff bewilligen. Zudem müssten die Betroffenen nachträglich informiert werden, damit sie sich gerichtlich gegen die Überwachung wehren könnten.

Auf die richterliche Einwilligung und den nachträglichen Rechtsschutz hatte der Zürcher Gesetzgeber verzichtet.