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Mittwoch
02.01.2019

Medien / Publizistik

Urteil gegen Poggi wieder aufgehoben

Urteil gegen Poggi wieder aufgehoben

Der Tessiner Politiker Donatello Poggi hatte in einem Artikel den Srebrenica-Völkermord infrage gestellt und wurde dafür wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Nun hat das Bundesgericht das Urteil wieder aufgehoben: Die Meinungsfreiheit sei höher zu werten als das Recht der Muslime in Bosnien auf Schutz ihres Andenkens.

Im umstrittenen Beitrag, der 2012 im «Corriere del Ticino» publiziert wurde, bezeichnete Poggi «die offizielle Version» von Srebrenica als eine «propagandistische Lüge»: «Es gab wirklich ein Massaker, mit einem kleinen Unterschied zur offiziellen These: Die Serben waren Opfer», schrieb der Politiker unter Berufung auf das Buch «Srebrenica – Wie sich die Dinge wirklich ereignet haben» von Alexander Dorin und Zoran Jovanovic.

Zunächst wurde Donatello Poggi vom zuständigen Strafgericht zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Doch die Lausanner Richter beurteilten den Fall anders. Eine strafrechtliche Verurteilung sei einer der schwerwiegendsten Eingriffe gegen die Ausübung der Meinungsfreiheit, schrieb das Bundesgericht in seinem Urteil vom 6. Dezember 2018.

Der publizierte Text handle von einem historischen Ereignis und sei grundsätzlich von öffentlichem Interesse in einer Demokratie. Der Meinungsäusserungsfreiheit komme deshalb ein besonderes Gewicht zu, argumentierten die Richter.

Unter Berücksichtigung, dass Poggi nicht zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufgerufen habe und den bosnischen Muslimen keinerlei Vorwürfe mache, wurde die Meinungsfreiheit im Ergebnis höher gewichtet als der Opferschutz – obwohl der strittige Text den Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt habe.

Bezugnehmend auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Perinçek gegen die Schweiz heisst es in dem am Donnerstag veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid aber auch: «Die Abwesenheit einer strafrechtlichen Verurteilung kann nicht als Legitimation für den fraglichen Text betrachtet werden.»