Das Bundesgericht hat in einem Entscheid zum Markenrecht die Käsemarke «Appenzeller» der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH geschützt. Danach darf eine Konkurrentin den Namen «Appenzeller Natural» nicht für Käse verwenden. Das Bundesgericht bestätigte mit seinem Entscheid ein Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden vom vergangenen Januar. Es wies die Berufung der Appenzeller Natural AG ab, wie das Gericht am Freitag bekannt gab. Somit liegen die Rechte an der Käsemarke «Appenzeller» bei der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH, einem Zusammenschluss von 100 Käsereigenossenschaften, Käseproduzenten und Branchenverbänden aus dem Appenzellerland, den Kantonen St. Gallen und Thurgau. Die unterlegene Appenzeller Natural AG vermarktet seit 1996 unter dem Label «Appenzeller Natural» naturnahe landwirtschaftliche Erzeugnisse, darunter auch Käse. Die Sortenorganisation Appenzeller Käse focht die Marke ihrer Konkurrentin an, blitzte beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) 1998 aber vorerst ab.
Freitag
27.09.2002