Die Wettbewerbskommission (WEKO) zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Swisscom Mobile ans Bundesgericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang März die WEKO-Busse von 333 Millionen Franken gegen Swisscom Mobile wegen zu hohen Durchleitungsgebühren aufgehoben. Jetzt müssen sich die Richter in Lausanne mit der Swisscom beschäftigen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Weko-Klage gegen die Swisscom umfasst 200 Seiten. Die Richter argumentieren, die Swisscom hätte die Durchleitungsgebühren nicht erzwungen. Das Kartellgesetz verlangt dies aber für eine Busse. Die anderen Telekommunikations-Unternehmen hätten die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) anrufen können. Welche dann die Terminierungsgebühren festgelegt hätte. WEKO-Präsident Walter Stoffel kommt zu einem anderen Schluss. Für ihn sind die Durchleitungsgebühren für Kunden von Orange und Sunrise eben doch «erzwungen».
«Nur mit zusätzlichem Druck des Kartellgesetzes und unter Sanktionsdrohung sei es in ungenügend regulierten Märkten wie der Telekommunikation möglich, Marktmissbrauch zu verhindern», sagte Stoffel an der Weko-Jahrespressekonferenz vom Montag. Die ComCom zeige zu wenig präventive Wirkung. Darum habe die WEKO angeregt, dass die ComCom Tarife auch ohne Klagen von Konkurrenten überprüfe, was aber gescheitert sei.
Die WEKO hatte 2007 eine Rekordbusse in der Höhe von 333 Millionen Franken gegen die Swisscom verhängt. Sie war zum Schluss gekommen, dass der Telekom-Konzern von April 2004 bis Mai 2005 von Konkurrenten überhöhte Gebühren für die Durchstellung von Anrufen aus deren Netz auf das Swisscom-Mobilfunknetz verlangt habe.
Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hatte Swisscom dabei ihre marktbeherrschende Stellung gegenüber den Konkurrenten Orange und Sunrise missbraucht, um die unangemessenen Terminierungspreise zu erzwingen.
Montag
22.03.2010



