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Dienstag
18.03.2003

Die Bezeichnung «Masterpiece» darf nicht als Marke verwendet werden. Weil der Ausdruck vom Schweizer Publikum als Beschreibung eines hervorragenden Produkts verstanden wird, durfte ihm laut Bundesgericht die Eintragung verweigert werden. Der englische Ausdruck hätte zur Kennzeichnung von Finanz- und Versicherungsleistungen dienen sollen. In seinem Entscheid erinnert das Bundesgericht daran, dass Gemeingutzeichen vom Markenschutz ausgeschlossen sind. Dazu würden unter anderem Bezeichnungen gehören, die die Qualität eines Produkts beschreiben würden. «Masterpiece» (zu deutsch: «Meisterwerk» oder «Meisterstück») gehöre zweifellos in diese Kategorie. Ein grosser Teil des Schweizer Publikums mache ohne weiteres den Bezug zu einem Produkt oder einer Dienstleistung hervorragender Qualität. Dass die Bezeichnung im Ausland zugelassen worden sei, spiele keine Rolle.