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Dienstag
21.05.2013

Das Bundesgericht hat den Tierschutz-Aktivisten Erwin Kessler in letzter Instanz freigesprochen: Aufgehoben wurde ein Urteil des Zürcher Obergerichts, das den Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) 2012 wegen Verleumdung zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Vorgeworfen wurde Kessler, Novartis und Daniel Vasella verleumdet zu haben.

Im Prozess ging es um einen Artikel, den Kessler 2009 veröffentlicht hatte. Darin sprach er in Zusammenhang mit Tierversuchen von einem Recht auf Widerstand und zog einen Vergleich mit Hitler-Attentätern: Wie während des Nationalsolzialismus sei gewaltfreier Widerstand gegen Tierversuche wirkungslos geblieben.

Das Bundesgericht kam nun zum Schluss, dass die Argumentation Kesslers zwar «absurd» gewesen sei, er jedoch weder Vasella noch den Pharmakonzern Novartis mit dem nationalsozialistischen Regime verglichen hätte. Deshalb hat es die Beschwerde Kesslers gegen das Urteil gutgeheissen.

Am 9.6.2005: Tierschützer Kessler verliert Prozess gegen Medienanwalt