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Donnerstag
30.08.2012

Die Domain-Registrierungsstelle Switch darf auf ihrer Website wieder auf die kommerzielle Tochterfirma Switchplus aufmerksam machen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Switch gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gutgeheissen. Letzteres war einer Verfügung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) gefolgt und hatte der Organisation im Februar untersagt, auf www.switch.ch auf die Hosting-Dienstleisterin Switchplus zu verlinken. Gegen diese Verlinkung wehrt sich seit der Gründung von Switchplus eine Gruppe von Hosting-Providern.

«Switch hat in der Beschwerde ans Bundesgericht plausibel dargestellt, dass das Bundesamt für Kommunikation in seiner Verfügung zu wenig zwischen dem Retailgeschäft und dem Wholesalegeschäft unterscheidet», erklärte Switch-Sprecher Marco D`Alessandro am Mittwoch auf Nachfrage des Klein Reports. «Im Retailbereich, also im Endkundengeschäft, befindet sich Switch bereits im Wettbewerb mit den Hosting-Providern. Dieser Bereich untersteht dem Gleichbehandlungsgebot im Wholesalegeschäft nicht und ist vom Bakom nicht reguliert.»

Das Bundesgericht sei zum Schluss gekommen, dass Switch ihre Tochtergesellschaft Switchplus nicht unrechtmässig bevorteilt hätte, so D`Alessandro. «Der Bundesgerichtsentscheid bedeutet, dass Switch im Retailgeschäft den gleichen Bedingungen unterstellt ist wie unsere Konkurrenten.»

Die Gewinne, die Switch durch Switchplus erzielt, würden gemäss Stiftungszweck für die Förderung der Schweizer Hochschulen verwendet. Als Beispiel für diese Förderung nannte D`Alessandro gegenüber dem Klein Report die Erschliessung der Forschungsstation auf dem Jungfraujoch mit Highspeed-Internet im Jahr 2010.