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Montag
14.12.2015

Medien / Publizistik

Die Zürcher Justiz muss vertieft abklären, ob Verantwortliche der Bank Julius Bär den früheren Mitarbeiter Rudolf Elmer mit einer offenen Observierung durch Detektive unter Druck setzen wollten. Das Bundesgericht hat dem Whistleblower Elmer Recht gegeben.

Rudolf Elmer ist seit Jahren im Clinch mit seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Bank Julius Bär. In die Schlagzeilen geriet Elmer, weil er der Enthüllungsplattform Wikileaks Daten von mutmasslichen Steuersündern übergeben hatte. Elmer wurde Anfang Jahr wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt und erneut verhaftet.

Bereits Jahre zuvor hatte Elmer mehrfach Strafanzeigen wegen Nötigung, Drohung und Körperverletzung gegen Verantwortliche der Bank Julius Bär und weitere Personen eingereicht. Leitende der Bank sollen ab 2004 Detektive auf ihn angesetzt haben, um ihn und seine Familie unter Druck zu setzen.

Die Zürcher Richter waren zum Schluss gekommen, dass die angeheuerten Detektive nicht absichtlich offen operiert hätten, um entdeckt zu werden. Damit könne auch keine vorsätzliche Nötigung, Drohung oder Körperverletzung gegenüber Elmer vorliegen.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde Elmers nun gutgeheissen und die Sache zu weiteren Abklärung an die Zürcher Justiz zurückgeschickt. Diese muss nun zusätzlich Nachbarn und weitere Personen einvernehmen, was bisher unterblieben ist. Angehört wurden bislang nur die von Elmer angeschuldigten Personen.

Das Bezirksgericht Zürich hatte Elmer im vergangenen Januar wegen Drohung, mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Elmer hat gegen seine Verurteilung Berufung eingereicht.

Elmers Anwältin zeigt sich über den Entscheid erfreut. Sie finde es richtig, dass die Einstellung des von Elmer angestrengten Verfahrens laut Bundesgericht unrechtmässig gewesen sei, erklärte Rechtsanwältin Ganden Tethong Blattner.