Das jahrelange juristische Hickhack um Akteneinsicht im Fall Roland Nef ist zugunsten der Journalisten entschieden worden. Das Bundesgericht hat eine Klage des ehemaligen Armeechefs Roland Nef gegen Axel Springer Schweiz, die Weltwoche Verlags AG, Dominique Strebel und Alex Baur und weitere Beteiligte abgewiesen.
Die Journalisten, vertreten durch den Basler Medien- und Wirtschaftsanwalt Dr. Jascha Schneider-Marfels von der Kanzlei MCS-LAW, haben den «Informationszugang; Einsicht in Einstellungsverfügung» nun per Bundesgerichtsentscheid vom 6. Oktober 2010 erhalten.
Jascha Schneider-Marfels sagte am Donnerstagmorgen gegenüber dem Klein Report: «Wir hatten zeitweise drei parallel laufende Verfahren beim Bundesgericht in dieser Sache hängig.»
Am 27. September 2006 hat die ehemalige Lebenspartnerin von Roland Nef eine Strafanzeige wegen Nötigung gegen den ehemaligen Armeechef eingereicht. Gegen Nef wurde bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ein Strafverfahren eröffnet, welches im November 2006 an die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich abgetreten wurde. Diese stellte das Verfahren am 23. Oktober 2007 ein.
Der Fall wurde von einem Gericht zum anderen gereicht, teilweise auf den Fall eingetreten, dann wieder wegen mangelnder Zuständigkeit abgelehnt und wieder an eine andere Instanz weitergereicht.
Das Bundesgericht erklärt auf neun Seiten den Sachverhalt. Unter anderem folgendermassen: «Das Prinzip der Justizöffentlichkeit und die daraus abgeleiteten Informationsrechte sind von zentraler rechtsstaatlicher und demokratischer Bedeutung. Sie sorgen für Transparenz in der Rechtspflege, was eine demokratische Kontrolle durch das Volk erst ermöglicht, und bedeuten damit eine Absage an jede Form geheimer Kabinettsjustiz», heisst es in dem Gerichtsurteil. «Ohne Gerichtsöffentlichkeit sind Spekulationen, ob die Justiz einzelne Prozessparteien ungebührlich benachteiligt oder privilegiert, unvermeidlich. Kritik an einseitiger oder rechtsstaatlich fragwürdiger Ermittlungstätigkeit oder mangelhafter Verfahrensleitung blieben ausgeschlossen.»
Das hin und her der Justiz: Am 12. August 2010: Noch immer keine Transparenz im Fall Nef; am 31. Mai 2010: Fall Nef: Zürcher Verwaltungsgericht gibt Medien Recht
Donnerstag
21.10.2010




