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Mittwoch
10.09.2014

Marketing / PR

Sofern sie nach den Grundsätzen der Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit informieren, dürfen die Krankenkassen gegenüber ihren Kunden Stellung zur geplanten Einheitskrankenkasse beziehen. Dies, weil sie von der Vorlage stark betroffen sind. So entschied das Bundesgericht in Lausanne, wie es am Dienstag heisst.

Dabei müssen sich die Krankenkassen an die gleichen Regeln halten wie die Behörden, wenn diese in einen Wahlkampf eingreifen. Dies, weil die Kassen in der obligatorischen Grundversicherung in staatlichem Auftrag handeln. 

Beschwert hatten sich zwei Personen aus den Kantonen Bern und Basel-Stadt. Auf ihre Beschwerde ist das Bundesgericht weitgehend nicht eingetreten, weil sie nicht genügend begründet worden ist, und weist sie in den geltenden Punkten ab.