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Mittwoch
10.11.2010

Das Bundesgericht in Lausanne schützt die Medienfreiheit: Medienunternehmen dürfen gegenüber der Justiz die Identität der Verfasser von Blog-Kommentaren geheim halten, sofern ihr Beitrag «ein Minimum an Information» enthält. Damit hat das Bundesgericht eine Beschwerde des Schweizer Fernsehens (SF) gutgeheissen. Der Fall dreht sich um einen Blog von 2009 auf der SF-Website zur Sendung «Alpenfestung, Leben im Reduit».

Eine Person hatte unter falschem Namen einen Kommentar verfasst, der allerdings weniger auf den Blog Bezug nahm, sondern einer privaten Abrechnung diente. Wegen dieses Beitrags ging bei der Zuger Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Ehrverletzung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage ein.