Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür (Edöb) begrüsst das am Mittwoch veröffentlichte Bundesgerichtsurteil in Sachen Logistep. Das Bundesgericht sei der Argumentation des Edöb praktisch vollumfänglich gefolgt und setze damit ein Zeichen gegen die auch in anderen Bereichen erkennbare Tendenz von Privaten, Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen, wie der Datenschützer des Bundes mitteilte.
Laut dem Urteil des Bundesgerichts in Lausanne sind IP-Adressen eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Weiter erachtet es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der heutige Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund. Die Firma Logistep AG darf ab sofort keine Daten mehr sammeln und weitergeben, d.h. sie muss jede Datenbearbeitung im Bereich des Urheberrechts einstellen.
Der Edöb betont, dass der heutige Entscheid niemanden schütze, der gegen das Gesetz verstosse. Selbstverständlich sollten Urheberrechtsverletzungen im Internet geahndet werden können, das Datenschutzgesetz schütze keine illegalen Taten. Die Verfolgung müsse aber gesetzeskonform ausgestaltet sein, und mit dem vorliegenden Entscheid habe das Bundesgericht eine klare Grenze gesetzt gegen die willkürliche Ausforschung der Privatsphäre im Internet.
Donnerstag
09.09.2010




