Der Beitrag «Verlorene Ehre der Schweiz», der am 6. März 1997 in der Sendung «Temps présent» des Westschweizer Fernsehens ausgestrahlt wurde, hat das Programmrecht verletzt. Das Bundesgericht hat den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) bestätigt. Die UBI war im August 1999 zum Schluss gekommen, dass der Beitrag einseitig über die Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs informiert habe. Die dabei vertretene Meinung sei als «neue Wahrheit» präsentiert und damit das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden. Die Begründung des Urteils ist noch ausstehend. Zusammen mit der Beschwerde der SRG SSR idée suisse wurde auch diejenige des Journalisten Daniel Monnat und des Historikers Hans-Ulrich Jost abgewiesen.
Donnerstag
23.11.2000