Das neue Kompetenzzentrum für Cybersicherheit wird im Juli seinen Betrieb in der Bundesverwaltung aufnehmen. Dafür wurden 20 zusätzliche Stellen geschaffen.
Mit einer neuen Verordnung über die Organisation des Bundes zum Schutz vor Cyberrisiken werden die rechtlichen Grundlagen für den Auf- und Ausbau des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSS) geschaffen, informierte der Bund in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung gilt ab dem 1. Juli und soll insbesondere Struktur und Aufgaben sowie Kompetenzen der beteiligten Behörden regeln. Nun kann das Zentrum beispielsweise bei der Bewältigung eines Cybervorfalls die Federführung übernehmen und Sofortmassnahmen anordnen.
Zur operativen Abteilung gehören die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani), IKT-Sicherheit Bund und das Computer Emergency Response Team (GovCERT.ch). Generell sind in der Cyberabwehr drei Departemente involviert: Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), das Justizdepartement (EJPD) und das Verteidigungsdepartement (VBS).
Das Kompetenzzentrum wird von Florian Schütz, dem Delegierten des Bundes für Cybersicherheit («Mr. Cyber»), geleitet. Schütz ist die zentrale Ansprechperson des Bundes im Bereich Cyberrisiken und erlässt unter anderem Vorgaben zur Informatiksicherheit der Bundesverwaltung.
Für die Abdeckung der Aufgaben ist die Schaffung von weiteren 20 Stellen vorgesehen, so der Bund weiter. Bereits 2013 waren für die Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken 30 Stellen geschaffen worden. 2019 sprach der Bundesrat zusätzliche 24 Stellen und erhöhte die finanziellen Mittel.