Die Indiskretion betreffend Schweiz Tourismus sorgt für einen Zwist zwischen Bundesrat Christoph Blocher und der Bundesanwaltschaft (BA). Am Samstagabend hatte das EJPD mitgeteilt, dass Bundesrat Christoph Blocher dem Antrag der BA auf Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung nicht folge. Bei der Indiskretion handle es sich insgesamt um einen «leichten Fall», der durch eine disziplinarische Massnahme genügend geahndet werden könne. Hinzu komme, dass der betreffende Mitarbeiter den Bundesdienst ohnehin verlasse und dass gegen ihn eine Lohnmassnahme angekündigt worden sei.
Etwas anders sieht es die Bundesanwaltschaft. Sie will die Indiskretion aus dem Bundesrat in Sachen Schweiz Tourismus weiterhin strafrechtlich verfolgen und ficht daher den Verzichts-Entscheid des Justizdepartementes beim Bundesverwaltungsgericht an. Die Bundesanwaltschaft sei weiterhin der Ansicht, dass mit der Indiskretion ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliege, bestätigte deren Sprecher Hansjürg Mark Wiedmer eine Meldung des «SonntagsBlicks» gegenüber der sda. Falls die Beschwerde gutgeheissen wird, kommt die Angelegenheit vor das Bundesstrafgericht. «Wir wollen keine Mücke zu einem Elefanten machen», sagte Wiedmer. Bei der Indiskretion bewege man sich gewiss nicht im Bereich der Schwerstkriminalität. Gleichwohl handle es sich weder um eine Bagatelle noch um ein Kavaliersdelikt. Aus Sicht der BA dürfe man daraus denn auch keine «lässliche Sünde» ableiten. Siehe auch: Es wird eng für Informanten im Bundeshaus
Sonntag
13.06.2004